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Notar

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht betreut der Notar hauptsächlich den Kauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen oder den Kauf vom Bauträger. Dabei entwirft der Notar angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten den Grundstückskaufvertrag. Nach Beurkundung des Vertrags kümmert sich der Notar um die Einholung von behördlichen oder anderweitigen Genehmigungen und sorgt für den Schutz der Beteiligten bsp. durch die Eintragung einer Vormerkung.

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Auch die Belastung von Grundstücken gehört zur Aufgabe des Notars. Sollen Grundstücken mit Hypotheken oder Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten oder einem Nießbrauch belastet werden bin ich als Notar auch dafür Zuständig und Ihr Ansprechpartner.

Gesellschaftsrecht

Als Notar bin ich zunächst gehalten Sie über die verschiedenen Gesellschaftsformen und Ihre Vor- und Nachteile aufzuklären damit Sie die passende Rechtsform für sich wählen. Ist die passende Rechtsform gefunden entwerfe  ich sodann für Sie die für die Gründung notwendigen Verträge und Erklärungen. Abschließend erfolgt die Umsetzung der Gesellschaftsgründung durch Anmeldung zum und Ãœberwachung der Eintragungen im Handelsregister.

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Bei Rechtsvorgängen im Rahmen der GmbH, der UG, der AG oder der Genossenschaft ist eine Mitwirkung des Notars unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch andere Rechtsformen benötigen oftmals notarielle Unterstützung zum Beispiel bei Registeranmeldungen.

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Im Gesellschaftsrecht ist es stets von großer Bedeutung auch die steuerliche Sichtweise nicht zu vernachlässigen. Zumal ein Notar nicht steuerlich berät ist es ratsam einen externen Steuerberater hinzuzuziehen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine Empfehlung benötigen.

Ehe & Familie

Zu Beginn einer Ehe gilt es oftmals noch als Tabuthema sich über die Folgen des Scheiterns einer Ehe beraten zu lassen. Schließlich möchte man, dass die Ehe ewig hält. Doch was, wenn eine Ehe aus verschiedensten Gründen doch einmal scheitert. Wer erhält was? Wie ist die gegenseitige Versorgung geregelt? Mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgevereinbarung können Sie umfassende Regelungen im Falle des Scheiterns der Ehe treffen, welche unter anderem die Vermögensauseinandersetzung umfasst. Dies kann erheblich dazu beitragen Konfliktpotential zu senken und Ängste zu nehmen.

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Auch gleichgeschlechtliche Partner können den Bund für das Leben schließen. Wie die Ehe hat auch die eingetragene Lebenspartnerschaft weit reichende Folgen. In einem Lebenspartnerschaftsvertrag können diese ganz individuell geregelt werden.

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Dabei stehe ich Ihnen als Notar stets unparteiisch zur Seite und vertrete die Interessen beider Beteiligten unvoreingenommen ausgewogen und neutral.

Erbrecht

Regelungen im Erbrecht zu treffen bedeuten für die Beteiligten stets eine hohe Überwindung. Trifft man doch schließlich Regelungen für den Fall, dass man einen geliebten Menschen verloren hat. Deshalb sollten Sie sich mit mir als Notar über Ihre Vorstellungen unterhalten.

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Durch den Abschluss eines durch den Notar beurkundetes Testaments oder eines notariellen Erbvertrags haben Sie die Sicherheit, dass Ihrem Willen bei Ihrem Tod auch entsprochen wird. Sie tragen damit zur Rechtssicherheit bei und erleichtern auch Ihren Erben in der sodann schwierigen Zeit eine erhebliche Mehrbelastung. Denn ein durch einen Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag erspart den Erben in der Regel den Antrag auf Erteilung des Erbscheins beim Gericht, dessen Erteilung sich oftmals über Monate erstrecken kann.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Plötzliche Krankheit oder ein schwerer Unfall kann zur Folge haben, dass man sich selbst nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Leider können in solchen Situation Ihre Verwandten oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner nicht automatisch sämtliche Vorgänge für Sie regeln. Aus diesem Grunde ist es wichtig sich mit der Thematik der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung zu befassen. Als Notar berate ich Sie gerne und entwerfe für Sie passende Regelungen und Anordnungen, welche eine Absicherung für den Notfall treffen.

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Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen kann ich zudem für Sie auch im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.

Beglaubigung

Als Notar bin ich ebenfalls für die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften zuständig.

Eine Beglaubigung ist unter anderem bei der Anmeldunge zum Handelsregister oder Anträgen im Grundbuchverfahren notwendig.

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Die Beglaubigung der Unterschrift garantiert dabei die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers. Bei der Beglaubigung von Abschriften bestätigt der Notar die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original.

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